Liebe Eltern,
die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler ab dem 2. November aufzuheben.
Das bedeutet für uns:
Maskenpflicht besteht weiterhin im Schulgebäude, aber wenn die Kinder fest an einem Platz sitzen, können sie die Maske vorübergehend abnehmen. Dies war bisher nur erlaubt, wenn gegessen oder getrunken wurde.
Im Unterricht und in der OGS kann damit die Maske abgenommen werden, wenn das Kind fest an einem Platz sitzt und dort arbeitet. Sobald es aufsteht, muss es die Maske wieder aufsetzen.
Freiwillig können die Kinder am Sitzplatz die Maske weiterhin tragen.
Im Unterricht können die Lehrkräfte ohne Maske unterrichten, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 m zu den anderen Personen eingehalten werden kann.
Welche Regeln gelten für die Quarantäne im Falle einer Infektion?
Tritt in einer Klasse ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schüler*innen ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie unmittelbare Sitznachbarn zu beschränken.
Das bedeutet für uns:
Wenn ein Kind an Corona erkrankt oder ein Test einen Nachweis auf Corona gibt, muss nur das betroffene Kind und seine unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne. Bei einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests kann die Quarantäne nach fünf Tagen beendet werden.
Wir werden in der Milos-Sovak-Schule weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und das Lüften der Räume gewissenhaft einhalten und im Zweifelsfall eher vorsichtiger im Umgang mit den Regeln sein.
Bitte unterstützen Sie die Schule, indem Sie in Zweifelsfällen – wie z.B. bei Erkältungskrankheiten – Ihr Kind zu Hause behalten und im Testzentrum einen Test durchführen lassen.
Die Testung von Kindern im Testzentrum ist weiterhin kostenlos!
Barbara Boisserée, Schulleiterin